Teilnahme

FAQ Plus X Award (Stand: Mai 2009)
1. Was unterscheidet den Plus X Award von anderen Awards?
Im Gegensatz zu vielen anderen Awards ist der Plus X Award kein reiner Design-Wettbewerb. Die eingereichten Produkte werden nach strengen Kriterien in den Auszeichnungs-Kategorien Innovation, High Quality, Design, Bedienkomfort / Funktionalität, Ergonomie und Ökologie beurteilt. Die die Jury des Plus X Awards besteht ausschließlich aus ehrenamtlich tätigen, industrieneutralen Branchen-Experten, Fachjournalisten und Markt-Beobachtern. Die unabhängigen Jury-Mitglieder treffen ihre Entscheidungen auf Grundlage ihres tiefgehenden Produkt- und Markt-Verständnisses und ausschließlich im Sinne des Konsumenten. Die Kostenstruktur für teilnehmende Hersteller ist für jedermann und ohne Passwort sichtbar und transparent.
2. Welche Auszeichnungskategorien gibt es beim Plus X Award?
Eingereichte Produkte können in sechs verschiedenen Kategorien ausgezeichnet werden: Innovation, High Quality, Design, Bedienkomfort/Funktionalität, Ergonomie und Ökologie. Grundsätzlich bewertet die Jury jedes der eingereichten Produkte hinsichtlich der Auszeichnungswürdigkeit für jede der der sechs Kategorien. Ein Produkt kann somit auch in mehreren Auszeichnungskategorien siegreich sein - die einmalige Lizenzgebühr von 2.970,- EUR netto pro Produkt bleibt hiervon unbeeinflusst.
3. Kann ich mehrere Produkte anmelden?
Die Zahl der möglichen Produktanmeldungen ist nicht limitiert.
4. Was kostet die Teilnahme am Plus X Award?
Für die Teilnahme am Plus X Award wird eine Nominierungsgebühr von netto 390,- EUR pro eingereichtem Produkt erhoben (siehe Nominierungsformular). Bei Auszeichnung wird zudem eine einmalige Lizenzgebühr von netto 2.970,- EUR pro Produkt erhoben.
5. In welchem Umfang darf ich als siegreicher Hersteller die Plus X Award-Siegel einsetzten?
Die Plus X Award-Siegel dürfen produktbezogen international und zeitlich unbegrenzt für sämtliche Marketing- und Kommunikations-Maßnahmen eingesetzt werden.
Das Most Innovative Brand Award-Siegel zeichnet die Innovationsfähigkeit einer gesamten Marke aus und darf ebenso international und zeitlich unbegrenzt für sämtliche Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen eingesetzt werden - allerdings auch produktübergreifend, sprich es muss nicht zwingend in Verbindung mit dem/den ausgezeichneten Produkt(en) kommuniziert werden.
6. Ist eine Nachlizenzierung für Nachfolgemodelle möglich?
Prinzipiell ja! Voraussetzung einer Nachlizenzierung ist, dass auch das Nachfolgemodell die Eigenschaften aufweist, welche zur Vergabe eines oder mehrerer Plus X Award-Siegel geführt haben. Die Lizenzgebühr für eine Nachlizenzierung beträgt 970,- EUR pro Produkt. Bitte richten Sie Ihre Anfrage bezüglich einer Nachlizenzierung direkt an die Organisatoren des Plus X Award.
7. Ist die Nutzung des Plus X Award-Siegels zeitlich limitiert?
Nein! Als siegreicher Hersteller können Sie das Plus X Award-Siegel zeitlich unbegrenzt für alle Marketing- und Kommunikationsaktivitäten nutzten.
8. Was ist bei Produkten mit Übergröße zu tun?
Bei Produkten mit Übergröße, hauptsächlich Elektrogroß- oder Fitnessgeräte, erhalten Sie nach der Anmeldung eine Email in der Ihnen alle erforderlichen Daten (Anlieferung, Aufbau, Abholung) mitgeteilt werden.
9. Ist ein Selbstaufbau der Produkte zur Jurierung möglich?
Ja - bitte setzten Sie sich hierfür frühzeitig mit uns in
Verbindung.
10. Bekomme ich mein Produkt zurückgeschickt?
Sie können Ihre eingereichten Produkte selbstverständlich durch einen Spediteur/Transportdienst wieder beim Plus X Award oder am Jurierungsort (Hotel The New Yorker in Köln) abholen lassen. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über das Datum der Abholung, damit die Produkte zu diesem Zeitpunkt transportfertig sind.
11. Wie erhalte ich als siegreicher Hersteller Zugriff auf das Plus X Award-Siegel?
Als siegreicher Hersteller erhalten Sie unmittelbar nach erfolgter Zahlung der Lizenzgebühr einen Siegeldownload via E-Mail mit Zugriff auf das Ihrem/Ihren ausgezeichneten Produkt(en) entsprechende Siegel in deutscher und englischer Sprache, in zwei verschiedenen Farb-Varianten (für die optimale Anpassung an Ihre PoS- und Werbe-Aktivitäten) sowie in zwei verschiedenen Datei-Formaten: Als Vektorgrafik (EPS) und als JPG-Bilddatei. Falls Sie Fragen zum Dateiformat haben oder ein anderes Format wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
12. Bin ich zur Zahlung der Lizenzgebühr verpflichtet?
Die Lizenzgebühr und damit die Freigabe zur uneingeschränkten zeitlichen Nutzung des/der Plus X Award-Siegel fällt ausschließlich für Hersteller an, deren Produkte beim Wettbewerb siegreich waren. In diesem Fall ist die Entrichtung der Lizenzgebühr Höhe von netto 2970,- EUR pro Produkt verpflichtend.